Aus den Rathäusern

Grillstellen in der Gemeinde Tiefenbronn

Auch die Grillstellen in der Gemeinde Tiefenbronn sind von der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Enzkreis aufgrund der Nähe zu verschiedenen Bäumen...

Auch die Grillstellen in der Gemeinde Tiefenbronn sind von der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Enzkreis aufgrund der Nähe zu verschiedenen Bäumen und Wäldern betroffen. Das bedeutet, dass die Nutzung der Grillstellen in der Bühlstraße im Ortsteil Lehningen und an der Würmtalhalle im Ortsteil Mühlhausen bis zum 31. Oktober 2025 nicht erlaubt sind, sobald der Waldband-Gefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes (DWD) die Gefährdungsstufe 4 (hohe Gefahr) und höher aufweist. Auch mitgebrachte Grills sind dann untersagt.

Wir bitten um entsprechende Beachtung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Tiefenbronn
02.07.2025
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