Streuobstbäume sind wichtige Nist- und Lebensräume für heimische Tierarten. Der Erhalt der Streuobstwiesen leistet einen besonderen Beitrag für unsere Natur- und Kulturlandschaft. Streuobstbaumbestände sind nicht nur gesetzlich geschützt, sondern gelten auch als wertvolles Kulturgut, prägen das Landschaftsbild unseres Ortes und dienen als wichtiger Erholungsraum. Aus diesen Gründen hat auch das Land Baden-Württemberg ein besonderes Förderprogramm aufgelegt. Wer seine Streuobstbäume in den nächsten drei Jahren einmal fachgerecht pflegt, wird finanziell gefördert.
Grundsätzlich muss ein solcher Förderantrag aber mindestens 100 Bäume beinhalten. Weil aber niemand in Villingendorf einen solch großen Bestand hat, soll eine Gemeinschaft gegründet werden, die über einen Sammelantrag an dem Förderprogramm teilnimmt. Dazu haben bereits Vorgespräche stattgefunden und es sind bereits mehr als die 100 Bäume zusammengekommen, die bei der Aktion mitmachen. Wenn Sie also über Streuobstbäume verfügen und noch nicht angesprochen wurden und bereit sind, diese in den nächsten drei Jahren einmal zu pflegen, können Sie sich gerne melden.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie sich gerne melden. Pro Baum gibt es 18,00 € Förderung. Die Antragstellung und Verwaltung der Gemeinschaft ist bereits geregelt. Allerdings gibt es eine sehr kurze Anmeldefrist und der Sammelantrag muss bis zum 15.01.2026 gestellt sein. Ansprechpartner für die Aktion ist Klaus Jung, Hohenkarpfenweg 3, Tel.: 0741 1756868 oder 0151 41484018, E-Mail: klajuvill@web.de.


