Aus den Rathäusern

Grüngut nicht im Wald abladen – der Wald ist kein Müllplatz!

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es verboten ist, Gartenabfälle und Grüngut einfach im Wald zu entsorgen. Gartenabfälle, die in der freien...

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es verboten ist, Gartenabfälle und Grüngut einfach im Wald zu entsorgen. Gartenabfälle, die in der freien Natur abgelagert werden oder auch auf noch leeren Bauparzellen, sind mehr als ein Ärgernis. Sie verschandeln nicht nur die Natur, sondern verunreinigen durch austretendes Sickerwasser auch die Böden. Zudem breiten sich dank solcher gedankenloser Wegwerf-Aktionen oft Pflanzen aus fernen Vegetationsgebieten in der heimischen Natur aus.

Auch Rasen-, Strauch- und Baumschnitt, auf kleine oder größere Haufen gestapelt, finden sich an vielen Stellen in Wald und Flur, vor allem dort, wo es gut befahrbare Waldstraßen gibt. Solche Entsorgungsaktionen sind alles andere als Umwelt-Kavaliersdelikte. Die Ablagerung von Grüngut in Wald und Flur ist vom Gesetzgeber aus gutem Grund als „Abfall-Ablagerung“ eingestuft worden – und damit als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Denn neben der für sich allein schon schwerwiegenden Gefahr der Verunreinigung von Böden, Grund- und Oberflächenwasser durch schädlichen Sickersaft habe diese Form der Abfall-„Entsorgung“ auch andere Nachteile – und schaffe nachhaltige Probleme: Das Umfeld wird aufgedüngt. Die Folge: Dort, wo früher im Frühjahr Buschwindröschen und Schlüsselblumen blühten, breiten sich nun monotone Brennnessel-Bestände aus.

Wir appellieren daher an unsere Bürgerinnen und Bürger, Grüngut nur über den Recyclinghof oder über die Grüngutsammlung (kostenlos) zu entsorgen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten der Grüngutentsorgung und unterlassen Sie die Entsorgung im Wald!

Danke.

Erscheinung
Amtsblatt Schwenningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Schwenningen
20.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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