Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
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GRÜNGUTSAMMLUNG DER AWRM STARTET

Wie jedes Jahr im Frühjahr touren im März und April zusätzliche Sammelfahrzeuge durch den Rems-Murr-Kreis, um bereitgestellten Strauch- und Heckenschnitt...


Wie jedes Jahr im Frühjahr touren im März und April zusätzliche Sammelfahrzeuge durch den Rems-Murr-Kreis, um bereitgestellten Strauch- und Heckenschnitt einzusammeln.
In der kompletten Kernstadt von Waiblingen findet die Grüngutsammlung am Freitag, 21. März statt. In den Teilorten Beinstein, Hegnach und Hohenacker wird das Material am Mittwoch, 19. März geholt. Nach Bittenfeld und Neustadt kommen die Sammelfahrzeuge am Mittwoch, 26. März.
Für eine reibungslose Abfuhr sollten ein paar Spielregeln beachtet werden. Da die Sammelfahrzeuge am Abholtag schon ab 6 Uhr morgens unterwegs sind, bittet die AWRM darum, die Grünabfälle bis dahin gut sichtbar bereitzulegen. Es gilt eine Mengenbegrenzung von 2 Kubikmetern pro Haushalt.
Zur Mitnahme müssen die Grünabfälle handlich gebündelt oder in Kraftpapiersäcken (Baumarkt) bereitgestellt werden. Damit das Grüngut unproblematisch weiter verwertet werden kann, sollten zum Bündeln nur Schnüre aus Naturmaterialien (z. B. Baumwolle oder Sisal) verwendet werden. Gut geeignet ist zum Beispiel Paketschnur. Die Grüngutbündel dürfen maximal 1,50 m lang sein, Äste eine Dicke von 15 cm nicht überschreiten. Wer loses Material bereitstellt, hat die Möglichkeit neben Kraftpapiersäcken auch Kartons ohne Metallklammern oder Klebebänder zu befüllen.
Ungebündeltes Material wird nicht mitgenommen, befüllte Eimer oder Plastiksäcke werden nicht ausgeleert. Wer also nicht auf seinem Grüngut sitzen bleiben möchte, sollte die Bereitstellungsregeln beachten.
Außerhalb der Straßensammlung kann anfallendes Grüngut an zahlreichen Annahmestellen abgegeben werden. Die Öffnungszeiten und Standorte können dem aktuellen Abfallwegweiser, dem Internet (www.awrm.de) oder der AWRM Abfall-App entnommen werden.
Auf allen Anlagen gilt die Regel, dass Mengen bis zu 2 m³ kostenfrei gebracht werden können. Für Mehrmengen fallen entsprechende Gebühren an.
Noch Fragen? Die AWRM-Abfallberatung ist telefonisch unter 07151 / 501-7072 535 erreichbar. E-Mails können an info@awrm.de gesendet werden.
Pressemitteilung Nr. 080/2025
Waiblingen, 06.03.2025

Erscheinung
Mitteilungsblatt Neustadt – Stadt Neustadt
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Ausgabe 11/2025

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