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Grünmassesammlungen 2025

Die nächste Grünmassesammlung in Bartenbach und Lerchenberg findet am Montag, den 13.10.2025 statt. Die nächste Grünmassesammlung beim Krettenhof...

Die nächste Grünmassesammlung in Bartenbach und Lerchenberg findet am Montag, den 13.10.2025 statt.

Die nächste Grünmassesammlung beim Krettenhof findet am Dienstag, den 14.10.2025 statt.

  • Gesammelt wird dreimal im Jahr.
  • Mitgenommen werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Blumen und Pflanzen, Grasschnitt sowie andere Grünabfälle aus dem privaten Garten ohne Fremdstoffe.
  • Bitte verwenden Sie für Laub, Grasschnitt und andere lose Grünabfälle Gartenbags oder andere offene Behältnisse wie kleinere Plastikwannen oder Körbe. Papier- und Plastiksäcke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Bitte bedenken Sie auch, dass 120- oder 240-Liter-Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, für die Grünmassesammlung ungeeignet sind und ungeleert stehen bleiben. Sperrige Grünabfälle, die nicht in Behältnisse passen, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.
  • Bündel dürfen maximal 2 m lang sein, Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser sowie Baumstümpfe und Wurzelstöcke können bei den Grüngutplätzen des Landkreises angeliefert werden (die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie unter www.awb-gp.de oder im Abfall-Abc).

Um eine Verunreinigung der hergestellten Komposte durch Kunststoff oder Metall zu verhindern, verwenden Sie zum Binden bitte ausschließlich verrottbares Material aus Sisal oder Hanf. Mit Kunststoffschnüren oder Draht fixierte Bündel werden nicht mitgenommen.

  • Einzelne Bündel und Behältnisse dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten. Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter bereitgestellt werden.
  • Stellen Sie Ihre Grünabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereit. Vom Privatgrundstück wird Grünabfall nicht abgeholt.
  • Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Wochenendgrundstücke, Kleingartenanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.
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