Die Grünschnittannahmestelle im Bauhof hat immer samstags von 9 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Dies ist ein Service Ihrer Gemeinde Angelbachtal.
Der Grünschnitt ist zu trennen zwischen holzigem Material und kompostierbaren Abfällen.
Zu dem holzigen Grünschnitt zählen:
Baum- und Strauchreisig (Zweige, Äste oder Stammholz mit einem Durchmesser von bis zu 10 cm, keine Wurzelstücke oder Baumstümpfe)
Die Abgabe von holzigem Grünschnitt ist kostenfrei.
Nicht dazu gehören kompostierbare Abfälle, krautiges Material wie Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt und Blumen- oder Gartenabfälle. Diese können über die Biotonne entsorgt werden. Wenn diese Abfälle im Bauhof abgegeben werden, sind diese kostenpflichtig, da die Gemeinde diese Abfälle selbst kostenpflichtig entsorgen muss. Die Gebühr beträgt 3,50 Euro je 0,5 cbm. Die Zahlung muss vor Ort in bar geleistet werden.
Reisig und Rasenschnitt sind getrennt abzugeben. Ein Mitarbeiter vor Ort nimmt den Grünschnitt entgegen und kontrolliert. Wir bitten bei der Anlieferung darauf zu achten, dass eine saubere Trennung zwischen kostenpflichtigem krautigem Material und kostenfreiem holzigem Grünschnitt bei der Anlieferung erkennbar ist. Das Gemeindepersonal ist angewiesen, dort, wo keine klare Trennung möglich ist, eine Gebühr zu erheben.
Müllablagerungen im Wald
Immer wieder werden Sperrmüll und Unrat illegal im Wald und auf der Flur entsorgt. Auch Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich gesehen als Abfall, der ebenso wenig wie der übrige Müll im Wald entsorgt werden darf. Mit dem Abfall kann das Gleichgewicht der Fauna im Wald gestört werden. Die Verrottung zieht eine Erhöhung des Nährstoffgehalts und damit eine Veränderung der Zusammensetzung des Bodens nach sich, was auf lange Sicht gesehen das empfindliche Ökosystem zerstört.
Die rechtswidrige Müllentsorgung ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit; das vorsätzliche oder fahrlässige Entsorgen oder (Ab-)Lagern von Haus- sowie Sperrmüll abseits der hierfür vorgesehenen und bereitgestellten Müllanlagen kann daher mit einem empfindlichen Bußgeld sanktioniert werden.
Wir bitten die Bevölkerung, Beobachtungen von Müllentsorgungen der Gemeindeverwaltung zu melden. Wenn Hinweise auf den oder die Verursacher/in vorhanden sind, werden diese zur Anzeige gebracht.