
In der jüngsten Sitzung hat der Meßstetter Gemeinderat den Auslegungsbeschluss einstimmig gefasst und somit die Erschließung des Baugebiets Grund/Hülbenwiesen in Hartheim einen entscheidenden Schritt weitergebracht. Läuft nun alles weiter nach Plan und ohne weitere Schwierigkeiten, könnte noch vor der Sommerpause 2025 der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat verabschiedet werden und die Sache würde so richtig Fahrt aufnehmen. Es geht dann mit der Erschließungsplanung (Straße, Wasser, Abwasser, Regenwasserbehandlung) weiter; die Erschließungsarbeiten können ausgeschrieben und vom Gemeinderat vergeben werden. Selbst, wenn alles rasch geht, kommt es noch darauf an, wie schnell ein Bauunternehmer mit Baggern anrücken kann und ob auch das Wetter mitspielt. Dass also dieses Jahr noch ein Bauplatz in der neuen, besten Süd-Süd-West-Lage in Hartheim entsteht, ist recht unwahrscheinlich. Die knapp 40 Interessenten, die sich bereits für einen Bauplatz auf Grund/Hülbenwiesen beworben haben, müssen sich also noch ein wenig länger gedulden.
Warum aber, so stellen sich viele die Frage, hat es bei „Grund/Hülbenwiesen“ so extrem lange gedauert. Prozesse bei der Ausweisung von Bauland nehmen grundsätzlich viel Zeit in Anspruch. Aufwendiger Grunderwerb mit zahlreichen Verhandlungen sowie die unzähligen Abstimmungsgespräche mit Fachbehörden und mit Trägern öffentlicher Belange waren in diesem Falle äußerst umfangreich. Dargestellt übrigens in über 20 Dokumenten und auf fast 500 Seiten – so umfangreich ist jüngste Fassung der Gemeinderatsvorlage.
Ein markantes Datum auf dem Weg zum Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen“ war im Jahr 2006. In der Septembersitzung beschäftigte sich der Gemeinderat erneut intensiv mit dem Projekt und beschloss die Auslegung eines Bebauungsplanes samt der Anhörung von Trägern öffentlicher Belange. Daraufhin passierte lange nichts. Erst ab 2014 beschäftigte sich der Ortschaftsrat Hartheim in mehreren Sitzungen wieder mit dem Thema.
Einen neuen Vorentwurf für den Bebauungsplan verabschiedete der Meßstetter Gemeinderat im Mai 2018, verbunden mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen und Rückmeldungen waren bisweilen sehr ernüchternd.
Der Dreh- und Angelpunkt war die verkehrliche Anbindung des geplanten Baugebietes. Hier äußerten Verkehrsbehörde und Polizei Bedenken. Nicht befürwortet wurde die vorgesehene Doppel-Anbindung an die K 7149. Ein Kreisel sollte hier beide Teile des Baugebietes, einmal links der Kreisstraße und einmal rechts der Kreisstraße, versorgen. Beim heutigen Entwurf ist der Anschluss an die Kreisstraße zwar realisiert, jedoch weiter südlich und ausschließlich in östlicher Richtung. Das hängt damit zusammen, dass die Kreisstraße das Baugebiet heute gar nicht mehr durchschneidet, sondern das Plangebiet nur noch östlich der K7149 liegt. Das „Dreieck“ der Urplanung wurde nämlich komplett aufgegeben: also jener Teil zwischen den beiden Kreisstraßen 7148 (in Richtung Unterdigisheim) und 7149 (Unterdorfstraße, Richtung Hartheimer Kapelle und weiter nach Heidenstadt). Stattdessen erfolgte eine Erweiterung des Bereichs zwischen der K7149 und der L196 in südwestlicher Richtung. Das ist auch der heutige Planbereich.
Einwände hatte auch das Gewerbeaufsichtsamt. Diese Fachbehörde des Landratsamtes kritisierte das vorliegende Schall-/Emissionsgutachten als „nicht hinreichend konkret“.
Schließlich verzögerten auch sehr umfangreiche Grunderwerbsverhandlungen, insbesondere mit der Kirche, den Prozess. Seit April 2021 ist die Stadt Meßstetten nun im Besitz aller notwendigen Grundstücke.
Jetzt kam der Naturschutz: Im Falle von Grund/Hülbenwiesen war es zuvorderst eine Streuobstwiese mit 14 Bäumen und einer Größe von zirka 1682 Quadratmetern, die das gesamte Verfahren ausbremste. Streuobstbestände sind nach dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz ab einer Größe von 1500 Quadratmetern zu erhalten. Sie dürfen nur mit Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes in eine andere Nutzungsart, im Hartheimer Fall also Bauflächen, umgewandelt werden. Meßstetten gleicht das planintern sowie auf drei Flächen in Hartheim und auf zwei Flächen in Heinstetten aus, in dem dort FFH-Mähwiesen und Streuobstwiesen kombiniert entwickelt werden. FFH steht für Fauna-Flora-Habitat. Diese Flächen sind zusammen 10.800 Quadratmeter groß, also fast das Sechseinhalbfache der Streuobstwiese „Grund/Hülbenwiesen. Weitere gute Nachricht: Von den 14 Bäumen, die dort stehen, bleibt die Hälfte nun erhalten, von den restlichen sieben werden vier umgepflanzt, nur drei mussten gefällt werden.
Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft blickte bei seiner Einführung im Gemeinderat ebenfalls nochmals in die Historie und die intensiven Abstimmungen mit übergeordneten Behörden. Jetzt sei die Planung ausgewogen, wertete der Schultes. Das bestätigte Franziska Meyer vom Architektur- und Stadtplanungsbüro Künster Reutlingen, die seit 2021 das Bauleitplanverfahren begleitet und den jüngsten Entwurf öffentlich im Gemeinderat vorstellte: „Aus fachlicher Sicht sind nun keine Einwendungen mehr zu erwarten, da wir mit allen Behörden nun sämtliche Details koordiniert haben.“
Dass man überhaupt am jetzigen Punkt angekommen ist, verdankt Meßstetten nicht zuletzt einem kompetenten Berater. Für den umfassenden Prozess mit Planungen, Anhörungen, Beteiligungen, dem Klären juristischer Fragen und den Abstimmungen mit Behörden holte sich die Stadt mit Rainer Mänder einen ausgesprochenen Fachmann als Projektplaner, mit ins Boot. Der Baubürgermeister a.D. der Stadt Albstadt kennt wie kein Zweiter die engen Maschen des Baurechts und weiß Dank seiner langjährigen Erfahrung, wie man viele Steine aus dem Weg räumen kann. Vom Schultes, aber auch aus den Reihen des Gemeinderates, durfte er in der Sitzung Dankesworte entgegennehmen. (VB)
Wir verweisen auch auf unsere Veröffentlichung in den „Amtlichen Bekanntmachungen“ dieser Amtsblattausgabe.
Das neue Bauland erweitert Hartheim in süd-südwestlicher Richtung auf einer Gesamtfläche von rund 59.300 Quadratmetern. Das ist genügend Platz für 64 Baugrundstücke für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser. Ein Bauplatz ist im Durchschnitt zirka 550 Quadratmeter groß; einige wenige Eckgrundstücke überschreiten die 700 Quadratmeter. Im östlichen Bereich können auf einem knapp 3900 Quadratmeter großen Baufeld Mehrfamilienhäuser realisiert werden.
Erschlossen wird Grund/Hülbenwiesen von Westen her über eine Abzweigung aus der Unterdorfstraße (K 7149) und vom Ort herkommend über eine Verlängerung der bestehenden Grundstraße. Eine Lärmschutzwand grenzt das Baugebiet zur Landesstraße 196 (Richtung Heinstetten) hin ab. Auf der gegenüberliegenden Seite wird, also zur K7149 hin, wird ein Wall als Lärmschutz aufgeschüttet.