Am 15.08.2025 werden die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Alle nicht am Abbuchungsverfahren beteiligten Steuerpflichtigen bitten wir, die Vorauszahlungen, sofern bisher keine Zahlung erfolgte, rechtzeitig an die Stadtkasse Uhingen unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Bei nicht termingerechter Bezahlung sind die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wenn der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Abbuchung vom Girokonto von der Stadtkasse veranlasst.