Fälligkeitstermin 15.08.2024 für die vierteljährliche Rate der Grund- und Gewerbesteuer.
Bitte beachten Sie den Fälligkeitstermin 15.08.2024 für die vierteljährliche Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Höhe der Raten ist aus dem letzten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.
Um die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Begleichung der Grundsteuer gebeten.
Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto abgebucht.