Fälligkeitstermin 15.05.2025 für die vierteljährliche Rate der Grund- und Gewerbesteuer.
Bitte beachten Sie den Fälligkeitstermin 15.05.2025 für die vierteljährliche Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Höhe der Raten ist aus dem letzten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.
Um die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden, wird um pünktliche Begleichung der Grundsteuer gebeten.
Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto abgebucht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Bauer, Tel. 3785-28.