Aus den Rathäusern

Grund- und Gewerbesteuer am 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig

Die zweite Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde,...

Die zweite Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am

15. Mai 2025

zur Zahlung fällig.

Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge. Die Zahlungsbeträge der Grundsteuer sind in der unteren Hälfte des Grundsteuerbescheids ausgedruckt.

Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

Die Barzahler werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen (beginnend mit 5.0100. bei der Grundsteuer und 5.0101. bei der Gewerbesteuer) unbedingt angegeben werden muss, da nur Zahlungseingänge mit dazugehörigem Buchungszeichen richtig verbucht werden können.

Erscheinung
Roigheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Roigheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Roigheim
30.04.2025
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