Die zweite Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist am
15. Mai 2025
zur Zahlung fällig.
Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge. Die Zahlungsbeträge der Grundsteuer sind in der unteren Hälfte des Grundsteuerbescheids ausgedruckt.
Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Die Barzahler werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen (beginnend mit 5.0100. bei der Grundsteuer und 5.0101. bei der Gewerbesteuer) unbedingt angegeben werden muss, da nur Zahlungseingänge mit dazugehörigem Buchungszeichen richtig verbucht werden können.