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Grund- und Gewerbesteuer fällig am 15.05.2025

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die erste Rate für die Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2025 fällig ist. Wir bitten um pünktliche Bezahlung,...

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die erste Rate für die Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2025 fällig ist.

Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Denjenigen, die Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 15.05.2025 abgebucht.

Die Gemeindekasse

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
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