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Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2025 die Raten und...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer am 15.05.2025 die Raten und Vorauszahlungsraten für das 2. Quartal 2025 fällig werden.
Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid.
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten. Bei verspäteter Zahlung müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Außerdem hat der Schuldner im Beitreibungsfalle die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

Einzahlungen für die Stadtkasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden, dabei ist unbedingt das Buchungszeichen anzugeben.
Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge vom Bankkonto abgebucht.

Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahr) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Die Bankverbindungen der Stadt Beilstein lauten:
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE87 6205 0000 0003 6801 97
BIC: HEISDE66XXX

Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG
IBAN: DE02 6206 2215 0000 5510 07
BIC: GENODES1BIA

Ihre

Stadtverwaltung

Erscheinung
Beilsteiner Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Beilstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
von Stadt Beilstein
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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