Die Grund- und Gewerbesteuerraten werden fällig. Bitte überweisen Sie diese rechtzeitig.
Die fälligen Raten sind dem zuletzt übersandten Bescheid (Jahresbescheid oder Änderungsbescheid) zu entnehmen.
Da wir im Verzugsfalle verpflichtet sind, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben, bitten wir unter Angabe des Buchungszeichens um termingerechte Bezahlung auf eines der Konten der Gemeinde Haßmersheim:
Sollten Sie uns eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.