Wir weisen darauf hin, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.5.2025 die Vorauszahlungen für das zweite Quartal fällig werden.
Die Vorauszahlungsraten ergeben sich aus dem letzten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid.
Es wird um termingerechte Zahlung gebeten, da im Verzugsfall Säumniszuschläge entstehen und mit der Mahnung Mahngebühren erhoben werden. Geben Sie bei der Zahlung bitte unbedingt das Buchungszeichen an. Bei Steuerpflichtigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zur Fälligkeit abgebucht.