Am 15.11.2024 wird die nächste Rate der Realsteuern fällig.
Für die Grundsteuer gilt der vierte Vierteljahresbetrag, wie er im Grundsteuer-Jahresbescheid 2024 oder einem evtl. zugegangenen Änderungsbescheid abgedruckt ist.
Bei der Gewerbesteuer wird ebenfalls die vierte Vierteljahresrate fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Bescheid. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an, dieses finden Sie auf den Ihnen zugesendeten Bescheiden.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Im eigenen Interesse bittet die Gemeindekasse deshalb alle Steuerzahler, die Steuertermine einzuhalten. Sofern ein Mandat zum Einzug der Steuern erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich.
Nachstehend werden die Konten der Gemeindekasse bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung der Gemeinde bei der Volksbank in der Region:
Volksbank in der Region
IBAN: IBAN: IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB
Am 15.11.2024 ist der dritte Abschlag in diesem Jahr bei den Wassergebühren fällig. Die Höhe des Abschlagsbetrags ist aus der Jahresabrechnung 2023 oder einer zugegangenen Abschlagsrechnung ersichtlich. Sofern ein Mandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich. Bei den Kunden ohne SEPA-Mandat bitten wir um rechtzeitige Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens. Dieses finden Sie auf der Jahresabrechnung bzw. einem Vorauszahlungsbescheid. Weitere Zahlungshinweise folgen nicht mehr. Wer also eine pünktliche Bezahlung versäumt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden auf die Jahresendabrechnung 2024 angerechnet, welche Anfang des Jahres 2025 erfolgt.
Nachstehend geben wir die Konten der Gemeindekasse bekannt:
Volksbank in der Region
IBAN: IBAN: IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB
Am 11.11.2024 ist die Pacht für das Jahr 2024 fällig. Die Höhe der Pacht richtet sich nach dem Pachtvertrag. Die Pächter haben einen entsprechenden Pachtzinsbescheid bekommen. Sofern ein Mandat zum Einzug der Pacht erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich. Bei Pächtern ohne SEPA-Mandat bitten wir um rechtzeitige Bezahlung unter Angabe des Kassenzeichens, welches auf dem Pachtzinsbescheid ersichtlich ist. Weitere Zahlungshinweise folgen nicht mehr. Bei Versäumnis der pünktlichen Bezahlung muss mit Mahngebühren gerechnet werden.
Nachstehend geben wir die Konten der Gemeindekasse bekannt:
Volksbank in der Region
IBAN: IBAN: IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB