Aus den Rathäusern

Grund- und Gewerbesteuerzahlungen

Am 15.02.2025 wird die erste Rate der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig. Die erste Rate wird noch auf Basis des bisherigen Hebesatzes berechnet....

Am 15.02.2025 wird die erste Rate der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig. Die erste Rate wird noch auf Basis des bisherigen Hebesatzes berechnet. Die Höhe der Rate ist auf dem zuletzt ergangenen Bescheid unter „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ ersichtlich.

Für den ersten Vierteljahresbetrag der Grundsteuer gibt es in diesem Jahr eine Sonderfälligkeit, welche auf dem Grundsteuer-Jahresbescheid festgesetzt wird. Diese werden voraussichtlich Ende Februar 2025 zugestellt.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Im eigenen Interesse bittet die Gemeindekasse deshalb alle Steuerzahler, die Fälligkeiten einzuhalten. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an, für das Sie überweisen. Das Kassenzeichen ist auf den Bescheiden angedruckt. Ohne entsprechende Angabe kann eine richtige Zuordnung nicht garantiert und ggf. Nebenforderungen fällig werden. Sofern ein Mandat zum Einzug der Steuern erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich.

Nachstehend werden die Konten der Gemeindekasse bekannt gegeben:

Kreissparkasse Tübingen

IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region

IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Kusterdingen
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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