Am 15.02.2025 wird die erste Rate der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig. Die erste Rate wird noch auf Basis des bisherigen Hebesatzes berechnet. Die Höhe der Rate ist auf dem zuletzt ergangenen Bescheid unter „Fälligkeitstermine in künftigen Jahren“ ersichtlich.
Für den ersten Vierteljahresbetrag der Grundsteuer gibt es in diesem Jahr eine Sonderfälligkeit, welche auf dem Grundsteuer-Jahresbescheid festgesetzt wird. Diese werden voraussichtlich Ende Februar 2025 zugestellt.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Im eigenen Interesse bittet die Gemeindekasse deshalb alle Steuerzahler, die Fälligkeiten einzuhalten. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an, für das Sie überweisen. Das Kassenzeichen ist auf den Bescheiden angedruckt. Ohne entsprechende Angabe kann eine richtige Zuordnung nicht garantiert und ggf. Nebenforderungen fällig werden. Sofern ein Mandat zum Einzug der Steuern erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Erteilte Lastschriftmandate sind auf den Bescheiden unter „Ihre Bankverbindung“ ersichtlich.
Nachstehend werden die Konten der Gemeindekasse bekannt gegeben:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE67 6415 0020 0001 0001 71, BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region
IBAN: DE83 6039 1310 0086 2420 08, BIC: GENODES1VBH