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Grund- und Gewerbesteuerzahlungen werden fällig

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer die Zahlungen für das 2. Quartal am 15.05.2025 fällig werden. Die 2. Rate...

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Grund- und Gewerbesteuer die Zahlungen für das 2. Quartal am 15.05.2025 fällig werden. Die 2. Rate für die Grundsteuer 2025 ergibt sich aus dem Grundsteuerjahresbescheid 2025 bzw. aus dem zuletzt zugesandten Grundsteueränderungsbescheid. Die 2. Rate für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem zuletzt zugesandten Gewerbesteuerbescheid. Sofern Sie keine Bankabbuchung haben, geben Sie bitte bei Ihrer Überweisung das jeweilige Buchungszeichen mit an. Bitte überweisen Sie die Grund- und Gewerbesteuerraten termingerecht auf eines der Konten der Gemeinde Neckarwestheim, da im Verzugsfall Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Anja Pavlovic, Telefon 07133 184-29 oder per E-Mail: anjapavlovic@neckarwestheim.de.

Erscheinung
Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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