Am 15. August 2024 sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das 3. Quartal 2024 zur Zahlung fällig.
Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung des Termins, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse Plochingen ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist.
Wir empfehlen den Selbstzahlern ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, um unnötigen Ärger über Mahngebühren zu vermeiden. Formulare hierzu erhalten Sie über die Homepage der Stadt Plochingen oder können unter Telefon 07153 7005-412 oder -423 angefordert werden.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer nach der gesetzlichen Regelung mindestens für das laufende Kalenderjahr, längstens bis zur Aufhebung des Steuerbescheids, zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Eine privatrechtliche bzw. vertragliche Regelung zwischen Verkäufer und Käufer bleibt hiervon unberührt.
Die vom Finanzamt vorzunehmende Zurechnungsfortschreibung erfolgt zum 01.01. des auf die Grundstücksübergabe folgenden Jahres. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass hierzu eine Bearbeitungszeit von mind. drei Monaten benötigt wird.
Wir bitten entsprechend um Beachtung.