Kommunalpolitik

Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer 4. Quartal 2025 fällig am 15. November 2025

Am 15. November 2025 sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung,...

Am 15. November 2025 sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Altbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.

Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern, ebenfalls ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühren und vergessen keinen Zahlungstermin.

Einen Vordruck des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Altbach unter www.altbach.de / Rathaus & Gemeinderat / Digitales Rathaus / Online-Anträge (oder: Formulare) / SEPA-Lastschriftmandat.

Freundliche Grüße

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeinde Altbach
03.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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