AMTSGERICHT WAIBLINGEN
-GRUNDBUCHAMT-
AZ: S068 - WBN777/544/2024
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung
Die Anlegung eines Grundbuchs für
die Gemeinde Kaisersbach
als Eigentümerin hinsichtlich folgenden bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücks steht bevor:
Gemarkung Kaisersbach Flur 0:
Flurstück | Beschrieb | Größe m2 |
464/1 | Rotholz, Weg | 32 |
Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster verwiesen.
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Gemeinde Kaisersbach auf die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie die Eintragung im Primärkataster. Gemäß Nutzungsart im Liegenschaftskataster handelt es sich um vormalige Vicinal- bzw. Feldwege, jetzt Wege bzw. Verkehrsflächen.
Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesen Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich
erhoben werden.
Waiblingen, den 27.08.2025
(Dienstsiegel des
Amtsgerichts Waiblingen)
gez.
Knoche
Bezirksnotarin