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Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus

Mit der Grundbucheinsichtsstelle im Bondorfer Rathaus haben Sie die Möglichkeit, eine unbeglaubigte Abschrift bzw. einen Ausdruck Ihres Grundbuchs aus...

Mit der Grundbucheinsichtsstelle im Bondorfer Rathaus haben Sie die Möglichkeit, eine unbeglaubigte Abschrift bzw. einen Ausdruck Ihres Grundbuchs aus dem maschinell geführten Grundbuch mit sämtlichen Grundbuchblättern zeitnah zu erhalten.

Die Gebühr hierfür liegt bei 10 € pro Grundbuchheft.

Auch die Möglichkeit einer Grundbucheinsicht besteht, diese ist gebührenfrei.

Um einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu beantragen, wenden Sie sich bitte telefonisch an Sabine Lang, Telefon 9393-0 und Manuela Kußmaul, Tel. 9393-27.

Bitte beachten Sie, dass dies nur als Eigentümer oder mit einer Vollmacht des Eigentümers möglich ist (Überprüfung der Identität durch ein Ausweisdokument ist erforderlich).

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Bondorf
02.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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