Die Gemeinde Oberstenfeld schließt zum 26. Mai 2025 ihre Grundbucheinsichtsstelle im Bauamt, da die bisher mit dieser Aufgabe betraute Person die Verwaltung verlässt und derzeit keine Nachfolge zur Verfügung steht.
Daher können bis auf Weiteres keine Grundbuchabschriften ausgestellt, keine Einsichtnahmen in das Grundbuch gewährt und keine Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt werden.
Einsichtnahmen in das Grundbuch, sowie Grundbuchausdrücke können direkt beim Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt-, Bahnhofstraße 3 (Neckarturm), 74072 Heilbronn (Telefon: 07131 | 3898-500, Fax: 07131 | 3898-900, E-Mail: poststelle@gbaheilbronn.justiz.bwl.de), bei einer anderen kommunalen Grundbucheinsichtsstelle, die dem Amtsgericht Heilbronn zugewiesen sind, oder nach wie vor online (https://amtsgericht-heilbronn.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Grundbucheinsicht+und+Grundbuchausdrucke) beantragt werden.
Auch Notare können diese Dienstleistungen erbringen. Gleiches gilt für öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften für beispielsweise Eintragungen in das Vereinsregister oder für die Bewilligung der Löschung von Grundpfandrechten.
Wir bitten für die Einstellung dieser freiwilligen Serviceleistung der Gemeindeverwaltung um Ihr Verständnis.
Oberstenfeld, 23. Mai 2025