In den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versandt. Diese Grundsteuerbescheide basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz, mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist.
Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im Landesgrundsteuergesetz umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Grundstücksfläche und der jeweilige vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgelegte Bodenrichtwert relevant. Nicht mehr relevant ist im Landesgrundsteuergesetz der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf Folgendes hinweisen:
- Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erhalten derzeit alle Steuerpflichtigen von der Stadt Filderstadt, sofern die erforderlichen Bemessungsgrundlagen von Seiten des Finanzamts vorliegen und beim Steueramt entsprechend im Verfahren hinterlegt sind. Sofern diese Voraussetzungen noch nicht gegeben sind, wird Ihnen der Steuerbescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt.
- Bitte überweisen Sie die Grundsteuer 2025 erst, sobald Sie einen entsprechenden Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben.
- Sollten Sie bei Ihrer Bank für die Grundsteuer einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bitte aus und passen Sie den Dauerauftrag nach Erhalt Ihres Grundsteuerbescheides 2025 an die neuen Beträge an.
- Sofern Sie der Stadt Filderstadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist nichts weiter von Ihnen zu veranlassen.
Bedingt durch den späteren Versand der Grundsteuerbescheide ist am 15. Februar 2025 keine Grundsteuerrate zu entrichten. Es gibt eine Sonderfälligkeit am 3. März 2025. Die Fälligkeitstermine können Sie dem Grundsteuerbescheid entnehmen.
Wir bitten unbedingt zu beachten, dass ein beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid eingelegter Einspruch als auch ein beim Steueramt der Stadt Filderstadt erhobener Widerspruch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Grundsteuer entbindet. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt erfolgreich ist, erhält die Stadt Filderstadt in Folge die berichtigten Daten und ändert den Grundsteuerbescheid entsprechend. Eventuell zu viel bezahlte Beträge werden dann wieder erstattet.
Wir weisen darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig und auch nicht sinnvoll ist, wenn sich Ihre Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid richten. Die Stadt Filderstadt ist bei Erstellen der Grundsteuerbescheide an die vorliegenden Grundlagenbescheide des Finanzamts gebunden.
Bei Fragen zur Berechnung des Grundsteuerwerts/Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Esslingen. Sollten Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid selbst haben, dürfen Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail an das Steueramt der Stadt Filderstadt wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Sollten Sie es dennoch vorziehen, Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären zu wollen, ist dies aufgrund der erwartend hohen Menge an Anfragen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten Sie, dies zu beachten.
Ergänzende Hinweise erhalten Sie als Beilage zu den Grundsteuer-Jahresbescheiden 2025 sowie auf der Homepage der Stadt Filderstadt unter: www.filderstadt.de (bh)