Wir dürfen die Grundsteuerpflichtigen in der Gemeinde Dietingen, welche Jahreszahler sind, darauf hinweisen, dass die gesamte Grundsteuer für das laufende Jahr 2025 zum 01.07.2025 fällig wird.
Soweit kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde und die Grundsteuer noch nicht überwiesen wurde, bitten wir Sie, diesen Termin zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang der Grundsteuer, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann.
Ansprechpartnerin ist Frau Harling von der Gemeindekasse unter Tel. 0741/4806-18.