Aus den Rathäusern

Grundsteuer 2025 - Jahreszahler zum 1. Juli

Die Grundsteuerpflichtigen, die sich zur Jahreszahlung erklärt haben, werden darauf aufmerksam gemacht, dass der gesamte Jahresbeitrag für die Grundsteuer...

Die Grundsteuerpflichtigen, die sich zur Jahreszahlung erklärt haben, werden darauf aufmerksam gemacht, dass der gesamte Jahresbeitrag für die Grundsteuer 2025 am 1.7.2025 fällig ist. Die Steuerschuld ergibt sich aus dem zurzeit gültigen Jahresbescheid oder Änderungsbescheid.

Sofern kein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, wird um pünktliche Bezahlung gebeten. Bei Zahlung nach dem oben genannten Termin müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat der Steuerschuld entrichtet werden.

Gebühren abbuchen: Ihr Vorteil!

- Sie brauchen sich um die Überweisung der Gebühren nicht mehr zu kümmern und ersparen sich den Weg zur Bank.

- Sie und wir haben beim Bankeinzugsverfahren mit dem SEPA-Basislastschriftmandat weniger Verwaltungsaufwand. Sie helfen somit,

Steuergelder zu sparen.

- Sie brauchen an keine Fälligkeitstermine mehr zu denken.

- Sie bekommen keine Mahnungen. Säumniszuschläge und Mahngebühren können dann nicht mehr entstehen.

- Es entstehen keine weiteren Kosten.

- Sie können das SEPA-Basislastschriftmandat jederzeit widerrufen. Eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens (=

Mandatsreferenz) genügt.

- Sollte sich ein Guthaben auf Grund einer Gebührenverminderung ergeben, dann wird die sofortige Überweisung auf Ihr Konto von hier aus durchgeführt.

- Wenn Sie das SEPA-Basislastschriftmandat nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular „SEPA-Lastschriftmandat“ ausfüllen und an die Stadtkasse zurücksenden. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Hechingen unter der Rubrik „Rathaus > Formulare“.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 25/2025
von Stadt Hechingen
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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