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Grundsteuer 2026 – Fälligkeit 2. Rate am 15.05.2026

Ihnen wurde bereits der Grundsteuerbescheid Anfang des Jahres 2026 zugestellt. Die 2. Rate ist am 15.05.2026 fällig. Bei geringen Grundsteuerbeträgen...
Es ist ein Grundstück zu sehen und Häuser herum und ein Schild mit Grundsteuer.

Ihnen wurde bereits der Grundsteuerbescheid Anfang des Jahres 2026 zugestellt. Die 2. Rate ist am 15.05.2026 fällig. Bei geringen Grundsteuerbeträgen bzw. bei Jahreszahlern weicht die Fälligkeit ab.

Bitte beachten Sie, dass keine neuen Bescheide zu den Zahlungsterminen zugestellt werden.

Sollten Sie den Überweisungsvorgang bevorzugen, bitten wir Sie, bei der Einzahlung das Buchungszeichen anzugeben, dadurch kann die Einzahlung zugeordnet werden.

Abbuchung erleichtert die Zahlungsabwicklung! Das entsprechende Formular lag dem Grundsteuerbescheid bei. Falls von Ihnen gewünscht, bitten wir Sie, das Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Rohrdorf, z. H. Frau Kindermann abzugeben.

Vielen Dank.

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exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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