Grundsteuer

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2025 die Grundsteuer 2025 für Jahreszahler fällig wird. Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid...

Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2025 die Grundsteuer 2025 für Jahreszahler fällig wird.

Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.

Bitte beachten Sie, dass sich die Beträge durch die Grundsteuerreform geändert haben und passen Sie Ihre Zahlungen an. Wenn Sie an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen Sie nichts unternehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie

zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37

und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Hambrücken
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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