Wir weisen darauf hin, dass am 01.07.2025 die Grundsteuer 2025 für Jahreszahler fällig wird.
Der Grundsteuerbescheid gilt als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit, daher erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Sofern Sie nicht an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins, damit Mahngebühren und Säumniszuschläge vermieden werden können.
Bitte beachten Sie, dass sich die Beträge durch die Grundsteuerreform geändert haben und passen Sie Ihre Zahlungen an. Wenn Sie an unserem Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen Sie nichts unternehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie
zur Zahlung bei Frau Stefanie König, gemeindekasse@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-37
und zur Veranlagung bei Frau Birte Prien, steueramt@hambruecken.de oder Tel. 07255-7100-32.