Die Stadtkasse und das Steueramt geben bekannt:
Jahreszahlung Grundsteuer wird am 01.07.2025 zur Zahlung fällig:
Am 01.07.2025 wird für die Jahreszahler die Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Der Betrag ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2025 oder aus dem letzten Änderungsbescheid.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung der Zahlungstermine wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der Beträge vom angegebenen Konto.
Veräußerung eines Grundstücks
Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, ist der bisherige Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen noch für das gesamte Veräußerungsjahr grundsteuerpflichtig und zahlungspflichtig.
Abweichende vertragliche Regelungen berühren die Steuerpflicht gegenüber der Stadt nicht, sondern sind privatrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber zu klären.
Sollten Sie Fragen zur Grund- oder Gewerbesteuer haben, setzen Sie sich gerne mit dem Steueramt Frau Windorfer, 0711/8367-3333, oder Frau Widmer, 0711/8367-3312, in Verbindung.
Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Steuern und Abgaben zahlen Sie bequemer, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Das Lastschriftverfahren hat mehrere Vorteile für Sie:
Falls Sie Interesse haben, finden Sie das Formular auf unserer Homepage der Stadt Korntal-Münchingen. Bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken oder Sie geben es in den Rathäusern Korntal oder Münchingen ab.
Bitte beachten Sie, dass per Fax oder E-Mail eingehende SEPA-Basislastschrift-Mandate nicht berücksichtigt werden können.
Es grüßt Sie Ihr freundliches Team des Steueramts und der Stadtkasse.