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Grundsteuer-Bemessung. Ein Ärgernis!

Eines unmissverständlich vornweg: Der Gemeinderat hat die Reform der Grundsteuer nicht beschlossen, er legt lediglich den Hebesatz fest. Warum dieser...
Jürgen Kemmner
Jürgen KemmnerFoto: jük

Eines unmissverständlich vornweg: Der Gemeinderat hat die Reform der Grundsteuer nicht beschlossen, er legt lediglich den Hebesatz fest. Warum dieser Hinweis gleich zu Beginn des Artikels? Weil es zum Teil großen Ärger verursachen wird, wenn die Grundsteuerbescheide gelesen werden. Denn Eigentümer mit einem großen Grundstück werden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als zuvor, weil nun die Gesamtfläche die Grundlage ist, die mit den Zahlen aus der Bodenrichtwertkarte bewertet werden. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht zuvor festgestellt hatte, dass die alte Berechnung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß war.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat bereits vor der Reform betont, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer von rund neun Millionen Euro auf demselben Stand belassen zu wollen, also keine Steuererhöhung per toto durchzuführen. Daher wurde in aufwendigen Verfahren ein Hebesatz gesucht, der zu diesem Ergebnis führen wird. Die Zahl lautet 178 Prozent; mit diesem Hebesatz – für den unsere Fraktion in der kommenden Woche im Gemeinderat stimmen wird – bleiben die Grundsteuer-Einnahmen auf dem gleichen Level wie zuvor. Dass es bei der Bemessung der Steuerschuld innerhalb der Grundsteuer B zu massiven Verschiebungen führen kann, liegt außerhalb des Einwirkungsbereichs des Gemeinderats. Gut, das Gremium könnte den Hebesatz so beschließen, dass die Mehrbelastungen deutlich niedriger ausfallen – aber in einer Haushaltslage, die in Richtung Verschuldung driftet, wäre eine Steuersenkung ein in die Irre führendes Signal. Wie etwa sollte man dann Familien glaubhaft vermitteln, dass beispielsweise die Kita-Gebühren angehoben werden, um das Defizit in der Kinderbetreuung nicht weiter wachsen zu lassen? Deshalb wird die Fraktion L.E.Bürger/DiB dem Hebesatz von 178 Prozent zustimmen und keinen niedrigeren fordern.

Dass der Bemessung der neuen Grundsteuer Schwächen innewohnen, das ist unserer Fraktion nicht entgangen. Dass die gesamten Grundstücke nach einem Wert bemessen werden, auch wenn beispielsweise das Baufenster nur ein Viertel der Gesamtfläche besitzt, es aber zum gleichen Wert wie eine Gartenfläche bewertet wird, halten wir für nicht nachvollziehbar. Gäbe es die Möglichkeit des Gemeinderats, dabei korrigierend einwirken zu können, würden wir sogleich einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sind den Kommunen jedoch die Hände gebunden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bleibt lediglich die Türe offen, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben – und damit schließen wir diesen Artikel mit dem Satz, der Ihnen nun bekannt sein dürfte: Der Gemeinderat Leinfelden-Echterdingen hat die Reform der Grundsteuer nicht beschlossen.

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 50/2024
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