
Stadtverwaltung Wildberg
Rathaus
72218 Wildberg
Am 15. Februarwird die Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zur Zahlung fällig. Die Höhe der Raten ergibt sich aus den letzten Bescheiden.
Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung wird die Zahlung von der Stadtkasse zum Fälligkeitstermin veranlasst. Nutzen Sie deshalb die Vorteile des Abbuchungsverfahrens und erteilen Sie der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung.
Durch rechtzeitige Bezahlung dieser Abgaben werden das kostenpflichtige Mahnverfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge in Höhe von 1 v.H. für jeden angefangenen Monat ausstehenden Betrages vermieden.
Wir bitten um Beachtung!