Für die Grundsteuer 2025 gelten die zuletzt übersandten Grundsteuerbescheide mit ihren Fälligkeiten. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u. a. 15.05.2025) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler*innen, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.
Um die fristgemäße Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen empfehlen wir Ihnen, sich am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu beteiligen. Dies bringt Vorteile für die Steuerzahler*innen und für die Verwaltung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Die Verwaltung wird damit unterstützt, die Arbeit erleichtert und man hilft zu rationalisieren und somit Steuern zu sparen.
Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:
Sparkasse Heidelberg (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75
Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03