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Grundsteuer – Fälligkeit 15.05.2025

Für die Grundsteuer 2025 gelten die zuletzt übersandten Grundsteuerbescheide mit ihren Fälligkeiten. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine...

Für die Grundsteuer 2025 gelten die zuletzt übersandten Grundsteuerbescheide mit ihren Fälligkeiten. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u. a. 15.05.2025) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler*innen, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.

Um die fristgemäße Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen empfehlen wir Ihnen, sich am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu beteiligen. Dies bringt Vorteile für die Steuerzahler*innen und für die Verwaltung.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Man spart sich den Weg zum Geldinstitut, den man für eine Überweisung oder Einzahlung in Kauf hätte nehmen müssen.
  • Man kann die Fälligkeitstermine vergessen, aber nicht verpassen zu zahlen.
  • Säumniszuschläge oder Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung können nicht mehr entstehen.

Die Verwaltung wird damit unterstützt, die Arbeit erleichtert und man hilft zu rationalisieren und somit Steuern zu sparen.

  • Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren finden Sie im Formulardepot auf www.oftersheim.de

Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:

Sparkasse Heidelberg (BIC: SOLADES1HDB), IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75

Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG (BIC: GENODE61SPE), IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oftersheim
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Oftersheim
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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