Kommunalpolitik

Grundsteuer – Fälligkeit für Jahreszahler

Wie bereits schon veröffentlicht, werden keine Grundsteuerbescheide mehr erstellt, sofern sich keine Änderung an den Veranlagungs- oder Eigentumsverhältnissen...

Wie bereits schon veröffentlicht, werden keine Grundsteuerbescheide mehr erstellt, sofern sich keine Änderung an den Veranlagungs- oder Eigentumsverhältnissen ergeben hat.

Für „Jahreszahler“ ist die gesamte Steuerschuld ohne weitere Zahlungsaufforderung zum

1. Juli 2025 fällig. Bitte überweisen Sie diese rechtzeitig an die Gemeindekasse.

Sofern der Gemeindekasse für die Grundsteuer eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, erfolgt die Lastschrift automatisch zum Fälligkeitstermin. Wer noch keine Einzugsermächtigung abgegeben hat, kann dies gerne bei der Gemeindeverwaltung erledigen. Lastschriften sind kontogebührenfrei.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Obernheim
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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