Auf Initiative der Grünen Ortschaftsratsfraktion wurde gemeinsam mit den Freien Wählern und der CDU eine detaillierte Anfrage zur Überprüfung der Bodenrichtwerte im Rahmen der Grundsteuerberechnung für Stupferich eingereicht. Hintergrund sind die neuen Grundsteuerbescheide, die teilweise eine drastische Erhöhung der Abgabenlast für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten. Dabei haben die Bodenrichtwerte maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.
Die frakionsübergreifende Initiative adressiert insbesondere die speziellen Gegebenheiten in Stupferich, wo zahlreiche Grundstücke durch ihre Lage an Naturschutzgebieten oder ihre gemischte Nutzung aus Wohnen und Landwirtschaft besondere Berücksichtigung erfordern sollten. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Miriam Sonnenbichler kritisiert dabei den pauschalen Hinweis der Verwaltung auf mögliche Grundstücksteilungen: "Der Vorschlag, große Grundstücke einfach zu teilen und als Bauland zu verkaufen, ignoriert die Realität in Stupferich. Landwirtschaftlich genutzte Flächen im Ortskern oder Grundstücke an Naturschutzgebieten können nicht ohne Weiteres geteilt werden, ohne ökologische Werte zu gefährden oder zusätzliche Infrastruktur auf wertvollen Agrarflächen errichten zu müssen."
Die Anfrage umfasst fünf zentrale Fragenkomplexe, die detailliert Auskunft darüber verlangen, inwieweit bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte die besondere Situation in Stupferich berücksichtigt wurde. Dabei geht es sowohl um Grundstücke in Naturschutzgebieten als auch um solche mit gemischter Nutzung. Zudem wird hinterfragt, ob die im Vergleich zur Kernstadt geringere Infrastruktur in die Bewertung eingeflossen ist.
"Wir sehen hier einen dringenden Handlungsbedarf, die Bewertungskriterien zu überprüfen und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen", erläutert Michael Schuy. "Es kann nicht sein, dass Grundstückseigentümer, die aktiv zum Erhalt ländlicher Strukturen und zur Nahrungsmittelproduktion beitragen, durch unverhältnismäßige Steuerlasten zum Verkauf ihrer Flächen gedrängt werden."
Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, welche Einflussmöglichkeiten die Stadtverwaltung auf die Festsetzung der Bodenrichtwerte hat und ob eine Überarbeitung der Kriterien vorgesehen ist. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine mögliche Neufassung der Bodenrichtwerte Auswirkungen auf die Grundsteuerlast hätte und ob dies bereits für das Jahr 2025 möglich wäre.
Die Grünen-Fraktion betont, dass eine nachhaltige Stadtentwicklung auch bedeutet, gewachsene Strukturen zu respektieren und landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten, anstatt durch steuerliche Anreize eine weitere Versiegelung zu forcieren.
Miriam Sonnenbichler, Nathalie Rams und Michael Schuy (Ortschaftsratsfraktion) / Thomas Ambrus (Sprecher der Grünen Ortsgruppe)
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