Aus den Rathäusern

Grundsteuer für das IV. Quartal 2025

Für die Grundsteuer erhalten Grundsteuerpflichtige keine Zahlungsaufforderung für Ratenzahlungen mehr. Die Steuer ist ohne weitere Zahlungsaufforderung...

Für die Grundsteuer erhalten Grundsteuerpflichtige keine Zahlungsaufforderung für Ratenzahlungen mehr. Die Steuer ist ohne weitere Zahlungsaufforderung zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu entrichten. Nächster Fälligkeitstermin für das IV. Quartal ist der 15.11.2025.

Sofern der Gemeindekasse für die Grundsteuer eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, brauchen Sie sich um die rechtzeitige Zahlung keine Gedanken zu machen. Das erledigen wir automatisch über das Veranlagungsprogramm für Sie ohne jeglichen Aufwand.

Wer noch keine Einzugsermächtigung abgegeben hat, kann dies gerne bei der Gemeindeverwaltung erledigen. Lastschriften sind kontogebührenfrei.

Gewerbesteuer für das IV. Quartal 2025

Die Gewerbesteuer ist zur jeweiligen Fälligkeit zu entrichten. Nächster Fälligkeitstermin für das IV. Quartal ist der 15.11.2025.

Sofern der Gemeindekasse für die Gewerbesteuer eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, werden wir diese zum Fälligkeitstermin einziehen.

Erscheinung
Obernheimer Mitteilungen – Amtsblatt der Gemeinde Obernheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Obernheim
28.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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