Aus den Rathäusern

Grundsteuer für Jahreszahler fällig

Es wird darauf hingewiesen, dass am 1. Juli 2025 die Grundsteuer 2025 für Jahreszahler fällig ist. Alle Kunden, die noch nicht am Abbuchungsverfahren...

Es wird darauf hingewiesen, dass am 1. Juli 2025 die Grundsteuer 2025 für Jahreszahler fällig ist.

Alle Kunden, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin auf das Konto

IBAN: DE90 6005 0101 0004 9329 23

BIC: SOLADEST600

der Gemeinde Neuweiler bei der BW-Bank unter Angabe des im Bescheid ausgewiesenen Buchungszeichens zu überweisen.

Bei Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht vom angegebenen Konto abgebucht.

Ein Vordruck für ein Lastschriftmandat kann auf der Homepage der Gemeinde Neuweiler unter www.neuweiler.de/de/Rathaus/Buergerservice-A-Z/Formulare-A-Z abgerufen werden (SEPA-Lastschriftmandat für

Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Neuweiler
25.06.2025
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