Die Grundsteuer ist nach dem Grundsteuergesetz grundsätzlich in vierteljährlichen Raten jeweils zur Quartalsmitte zu bezahlen. Abweichend davon kann die Grundsteuer auf Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers auch in einem Betrag zum 01.07. bezahlt werden.
Soweit bereits die Jahreszahlung beantragt wurde, wird der Gesamtbetrag für das Jahr 2025 zum 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig.
Falls Eigentümerinnen oder Eigentümer künftig die Jahreszahlung wählen möchten, kann dies bis 30. September 2025 für das nächste Jahr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Steueramt (E-Mail: knittel@oberstenfeld.de) beantragt werden.
Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten. Bitte geben Sie bei Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen 5.0100. … an. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.