Hiermit wollen wir alle Jahreszahler betr. Grundsteuer darauf aufmerksam machen, dass zum 01.07.2025 die Grundsteuer für das Jahr 2025 fällig wird. Gebührenschuldner, welche der Stadtkasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.
Der fällige Betrag ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid ersichtlich.