Grundsteuer - Gewerbesteuer
Am 15. August 2025 wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Wir erinnern an diesen Termin und bitten um Überweisung, sofern noch nicht geschehen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern zum Fälligkeitstermin eingezogen.
Steuerbetrag und Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid, der Ihnen Anfang dieses Jahres zugeschickt wurde.
Bürgermeisteramt
- Gemeindekasse -
Grundsteuer - Verkauf / Überschreibungen
Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes die Grundsteuer durch das Finanzamt immer zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden.
Bürgermeisteramt