Aus den Rathäusern

Grundsteuer – Gewerbesteuer

Am 15. August wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für dieses Jahr zur Zahlung fällig. Wir weisen auf diesen Termin hin und...

Am 15. August wird die dritte Rate der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer für dieses Jahr zur Zahlung fällig. Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Überweisung, sofern noch nicht geschehen.

Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die Steuern nach dem Fälligkeitstermin eingezogen.

Bürgermeisteramt

-Gemeindekasse-

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Tuttlingen)
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Talheim
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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