Aus den Rathäusern

Grundsteuer ist fällig

Bitte beachten Sie, dass am 15. August 2025 die dritte Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025 fällig ist. Sofern Sie uns noch kein SEPA-Mandat...

Bitte beachten Sie, dass am 15. August 2025 die dritte Rate der Grundsteuer für das Jahr 2025 fällig ist.

Sofern Sie uns noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir Sie, die fällige Grundsteuer an die Gemeindekasse zu überweisen. Die Gemeindeverwaltung verschickt Grundsteuerbescheide nur noch bei Änderungen. Bitte entnehmen Sie die fällige Rate Ihrem letzten Bescheid.

Bei Grundsteuerzahlern, welche uns bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Krespach im Rathaus Eutingen, Zimmer 109, Tel. 07459/881-23, E-Mail: s.krespach@eutingen-im-gaeu.de.

Ihre Gemeindeverwaltung

– Steueramt –

Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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