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Grundsteuer-Jahreszahler 2025

Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist am 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die...

Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist am 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Zahlungstermine einzuhalten.

Bei Teilnehmern am Einzugsverfahren wird der fällige Betrag rechtzeitig vom Konto abgebucht.

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Hirrlingen
17.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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