Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist am 1. Juli 2025 zur Zahlung fällig. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Zahlungstermine einzuhalten.
Bei Teilnehmern am Einzugsverfahren wird der fällige Betrag rechtzeitig vom Konto abgebucht.