Für die Jahreszahler wird die Grundsteuer zum
1. Juli 2025
zur Zahlung fällig.
Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge. Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Zahlung gebeten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Zahlungstermine können aus den Grundsteuerbescheiden in der unteren Spalte entnommen werden.
Die Barzahler werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen (beginnend mit 5.0100.) unbedingt angegeben werden muss, da aufgrund eines neuen Buchungsprogramms nur noch Zahlungseingänge mit dazugehörigem Buchungszeichen verbucht werden können. Das Buchungszeichen ist in der oberen Hälfte des Grundsteuerbescheides abgedruckt.