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Grundsteuer – Jahreszahler – am 01. Juli 2026 fällig

Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass bei Jahreszahlern (Bezahlung der Grundsteuer nicht in Raten, sondern in einem...

Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass bei Jahreszahlern (Bezahlung der Grundsteuer nicht in Raten, sondern in einem Betrag – nur auf Antrag)dieGrundsteuer am 01. Juli 2026 zur Zahlung fällig war.


Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, wird die Grundsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Girokonto abgebucht.

Die Höhe der jeweiligen Rate ist aus dem Gebührenbescheid vom 20.01.2025 ersichtlich; bei späteren Änderungen der Grundsteuer, aus der letzten Benachrichtigung.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. Um Mehrkosten zu vermeiden, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht überwachen müssen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich, per E-Mail (steueramt@voehringen-bw.de) oder telefonisch (07454/9583-21) zur Verfügung.

Das Formular für SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter www.voehringen-bw.de/Rathaus&Gemeinderat/Bürgerservice/Rathausvordrucke/AllgemeineVordrucke

-Ihr Steueramt-

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Vöhringen mit Ortsteil Wittershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2026
von Gemeinde Vöhringen
11.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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