Für die Grundsteuer 2025 gelten die zuletzt übersandten Grundsteuerbescheide mit ihren Fälligkeiten.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Fälligkeitstermine (u. a. Jahreszahler 01.07.2025) zu beachten. Dies gilt vor allem für die Steuerzahler*innen, die nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren der Gemeinde Oftersheim teilnehmen.
Um die fristgemäße Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, sich am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu beteiligen. Dies bringt Vorteile für die Steuerzahler*innen und für die Verwaltung. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Die Verwaltung wird damit unterstützt, die Arbeit erleichtert und man hilft zu rationalisieren und somit Steuern zu sparen.
Andernfalls bitte die zu entrichtende Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Girokonten der Gemeindekasse Oftersheim überweisen:
Sparkasse Heidelberg (BIC: SOLADES1HDB),
IBAN: DE17 6725 0020 0023 8011 75
Volksbank Kur-u. Rheinpfalz eG (BIC: GENODE61SPE),
IBAN: DE44 5479 0000 0006 0263 03
Aufgrund zahlreicher Nachfragen bitten wir um Beachtung des nachfolgenden Hinweises. Diesen finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Grundsteuerbescheids:
Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so sind nach den gesetzlichen Bestimmungen die bisherigen Eigentümer*innen bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen den bisherigen und den neuen Eigentümer*innen. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.
Die mit dem Eigentumswechsel verbundene Änderung der Grundsteuerpflichtigen erfolgt zunächst beim Finanzamt Schwetzingen (i. d. R. Mitteilung durch den Notar über den Verkauf). Die neuen Eigentümer*innen sowie die Gemeinde Oftersheim erhalten nach Umschreibung des Objekts einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Erst nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids können die neuen Eigentümer*innen bei uns als Grundsteuerpflichtige geführt werden. Erfahrungsgemäß dauern Eigentumsumschreibungen beim Finanzamt einige Monate, wir bitten daher um etwas Geduld. Bei längeren Verzögerungen bitten wir Sie, sich mit dem Finanzamt Schwetzingen in Verbindung zu setzen.
Trotz Veräußerung des Objekts und nach Ablauf des Steuerjahres bezahlte Grundsteuerraten werden Ihnen umgehend nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids und Erfassung des neuen Eigentümers zurücküberwiesen.