Aus den Rathäusern

Grundsteuer-Jahreszahlung

Wir möchten die Steuerzahler, die Jahreszahlung beantragt haben, auf den Zahlungstermin 01.07.2025 aufmerksam machen. Die Höhe der Zahlung ist...

Wir möchten die Steuerzahler, die Jahreszahlung beantragt haben, auf den Zahlungstermin 01.07.2025 aufmerksam machen.

Die Höhe der Zahlung ist auf Ihrem letzten Bescheid ersichtlich. Es ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr.

Bei einer Überweisung oder Bareinzahlung ist stets das Buchungszeichen mit anzugeben.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, um den Ansatz von Säumniszuschlägen zu vermeiden. Zu beachten ist, dass eine Zahlung erst dann als bezahlt angesehen werden kann, wenn sie dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist.

Von Steuerpflichtigen, die der Gemeinde eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag eingezogen.

Wir bitten, darum bemüht zu sein, dass die Konten entsprechende Deckung aufweisen. Die von den Banken bei Abweisung des Einzugs mangels Deckung angesetzten Gebühren werden von der Gemeinde nicht übernommen, sondern werden den Kontoinhabern angerechnet.

Für Barzahler, die künftig ihre Steuer einziehen lassen möchten, besteht die Möglichkeit, auf unserer Homepage das Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat runterzuladen. Das Formular können Sie ausfüllen, unterschreiben und der Gemeinde gerne wieder per E-Mail zukommen lassen. Ein Einwurf im Original ist nicht mehr zwingend notwendig.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Althütte
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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