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Grundsteuer und Gewerbesteuer sind wieder fällig!

Zum 15.08.2025 sind die Raten der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen zur Zahlung fällig. Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren...
Es handelt sich um einen Artikel über die Fälligkeit von Grundsteuer und Gewerbesteuer
Foto: Gemeindekasse


Zum 15.08.2025 sind die Raten der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen zur Zahlung fällig.
Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde Neustetten teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der Konten der Gemeinde Neustetten unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Den aktuellen Steuerbetrag der jeweiligen Rate sowie das Buchungszeichen entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.
Die Bankverbindungen der Gemeinde Neustetten lauten wie folgt:
Kreissparkasse Tübingen
BIC:SOLADES1TUB, IBAN: DE92 6415 0020 0002 0040 59
Volksbank in der Region eG
BIC: GENODES1VBH, IBAN: DE93 6039 1310 0591 0660 09
Bitte beachten Sie, dass wir bei nicht fristgerechter Bezahlung gesetzlich dazu verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Um dies zu vermeiden, können Sie uns eine Abbuchungsermächtigung im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats erteilen, so dass Sie die Zahlungstermine nicht überwachen müssen. Falls Sie Fragen zum Abbuchungsverfahren der Gemeinde Neustetten haben, stehen wir Ihnen unter Tel.: 07472/9365-14 oder 07472/9365-18 gerne zur Verfügung.
Bürgermeisteramt

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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