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Grundsteuer – Verkauf / Überschreibungen

Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes die Grundsteuer durch das Finanzamt immer zum 01.01. des Folgejahres dem...

Bitte beachten Sie, dass bei Verkauf oder Überschreibung eines Grundstückes die Grundsteuer durch das Finanzamt immer zum 01.01. des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugeschrieben wird. Grundsteuerforderungen für das laufende Jahr müssen privatrechtlich geregelt werden.

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Ausgabe 19/2025
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