Nach dem Landesgrundsteuergesetz ist die Zahlung der Grundsteuer auch in einem vereinfachten Verfahren möglich: Statt (wie es bei vielen Steuerpflichtigen der Fall ist) viermal im Jahr (15.02./15.05./15.08./15.11.) wird die Grundsteuernur einmal - und zwar am 1. Juli eines jeden Jahres - zur Zahlung fällig.
Wenn Sie künftig Grundsteuer-Jahreszahler*in bei der Stadt Filderstadt werden möchten, sollten Sie den abgedruckten Vordruck bis spätestens 30. September 2025 an die Steuerabteilung schicken, weil sonst eine Berücksichtigung als Jahreszahler*in erst für das Jahr 2027 wieder möglich ist.
An die
Steuerabteilung Filderstadt
Aicher Straße 26
70794 Filderstadt
Ich/Wir werde/n ab dem Jahr2026 die Grundsteuer in einem Betrag jeweils zum 1. Juli an die Stadtkasse Filderstadt bezahlen. Bei Vorliegen eines SEPA-Basislastschriftmandat wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt im entsprechenden Jahr “eingezogen“.
Buchungszeichen: 5.0100.
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