Aus den Rathäusern

Grundsteuer: Werden Sie Jahreszahler*in

Nach dem Landesgrundsteuergesetz ist die Zahlung der Grundsteuer auch in einem vereinfachten Verfahren möglich: Statt (wie es bei vielen Steuerpflichtigen...

Nach dem Landesgrundsteuergesetz ist die Zahlung der Grundsteuer auch in einem vereinfachten Verfahren möglich: Statt (wie es bei vielen Steuerpflichtigen der Fall ist) viermal im Jahr (15.02./15.05./15.08./15.11.) wird die Grundsteuernur einmal - und zwar am 1. Juli eines jeden Jahres - zur Zahlung fällig.

Wenn Sie künftig Grundsteuer-Jahreszahler*in bei der Stadt Filderstadt werden möchten, sollten Sie den abgedruckten Vordruck bis spätestens 30. September 2025 an die Steuerabteilung schicken, weil sonst eine Berücksichtigung als Jahreszahler*in erst für das Jahr 2027 wieder möglich ist.

An die

Steuerabteilung Filderstadt

Aicher Straße 26

70794 Filderstadt

Grundsteuer-Jahreszahler*in

Ich/Wir werde/n ab dem Jahr2026 die Grundsteuer in einem Betrag jeweils zum 1. Juli an die Stadtkasse Filderstadt bezahlen. Bei Vorliegen eines SEPA-Basislastschriftmandat wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt im entsprechenden Jahr “eingezogen“.

Buchungszeichen: 5.0100.

Name: Vorname:

Anschrift:

Ort, Datum: Unterschrift:

Erscheinung
Amtsblatt Filderstadt
Ausgabe 37/2025
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