Gemeinderat

Grundsteuer wird erhöht – Gewerbesteuer bleibt unverändert

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert,...
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shutterstockFoto: Im kommenden Jahr gelten neue Hebesätze bei der Grundsteuer.

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, ein gerechteres Modell zu erarbeiten. Gerechter empfand es der Gaggenauer Gemeinderat am Montagabend nicht.

In den Stellungnahmen brachten die Fraktionen ihren Unmut zum Ausdruck darüber, dass es vor allem Besitzer von größeren Grundstücken mit Einfamilienhäusern stärker treffen werde und beispielsweise Gewerbegrundstücke entlastet werden würden. Zähneknirschend stimmte der Gemeinderat den neuen Hebesätzen zu, die so berechnet wurden, dass eine Aufkommensneutralität erreicht wird, also die Stadt weiterhin etwa die gleichen Einnahmen hat durch die Grundsteuer wie bisher.

Rund 5,6 Millionen Euro nimmt die Stadt jährlich ein. Geld, das die Stadt auch dringend für die kommunale Infrastruktur benötigt. Der Gemeinderat legte deshalb den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 230 Prozent fest und für die Grundsteuer B auf 350 Prozent. Die neuen Grundsteuerhebesätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Ab Januar werden auch die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Wer jetzt schon wissen möchte, wie viel Grundsteuer er bezahlen muss, kann sich diesen Betrag mit Hilfe des Grundsteuerwertbescheides des Finanzamtes berechnen. In diesem ist der Messbetrag genannt, der mit dem Hebesteuersatz der Stadt multipliziert wird.

Neu ist, dass für die Grundsteuer B die Gebäudewerte auf den Grundstücken nicht berücksichtigt werden. Der Grundsteuerwert wird berechnet, indem die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Der Grundsteuerwert wird dann mit der sogenannten Steuermesszahl, für die insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 Prozent vorgesehen ist, vervielfacht.

Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erfolgt die Bewertung auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.

Aufgrund der momentan schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage der Gewerbebetriebe beschloss der Gemeinderat, den Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 380 Prozent zu belassen.

Wer Fragen zur Grundsteuer hat, kann sich an das Info-Telefon der Stadt wenden. Unter der Rufnummer

07225 962-114 sind montags von 13 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr Mitarbeiterinnen der städtischen Steuerabteilung erreichbar, die gerne Fragen beantworten.

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 47/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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